Präsidentin / Präsident der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht 40 – 70% (Jobsharing, Gesamtpensum 110%)
Lenzburg/Kulm
1. Januar 2026
Ihr Arbeitsumfeld
Unsere Mitarbeitenden der Gerichte verhelfen der Gerechtigkeit im täglichen Leben zum Durchbruch und schaffen Rechtssicherheit. Hierfür setzen wir uns bei unserer Arbeit tagtäglich ein - für ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben im Kanton Aargau.
Spannende Aufgaben warten:
- Auskunftserteilung bei Miet- und Pachtrechtsfragen
- Leitung der Schlichtungsverhandlungen mit dem Ziel einer Einigung der Parteien
- Redaktion von Entscheiden und Entscheidvorschlägen der Schlichtungsbehörde in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen
- Verantwortung für die Führung der Geschäftskontrolle und die Erstellung von Statistiken
Was Sie mitbringen:
- Fundiertes Fachwissen im Miet- und Pachtrecht
- Gerichts- oder Verwaltungserfahrung (mindestens 5 Jahre juristische Tätigkeit)
- Selbstständigkeit, Belastbarkeit und Effizienz
- Hohe Sozialkompetenz sowie Freude am Umgang mit Menschen
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht werden vom Regierungsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die ausgeschriebene Stelle ist für den Rest der Amtsperiode ab 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2028 zu besetzen. Eine Wiederwahl ist möglich. Voraussetzungen für die Wahl sind das Schweizer Bürgerrecht, das Vorliegen eines Anwaltspatentes und der Wohnsitz bzw. die Wohnsitznahme im Kanton Aargau.
Bewerberinnen und Bewerber, welche in die engere Auswahl gelangen, werden darauf hingewiesen, dass sie Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister einzureichen haben. Dieses Amt wird als Jobsharing mit einem Arbeitspensum von total 110% ausgeführt. Arbeitsorte sind die Standorte der Bezirksgerichte Lenzburg (ca. 65%) und Kulm (ca. 45%).
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung Ihr bevorzugtes Arbeitspensum an.
Ihr Arbeitsumfeld
Unsere Mitarbeitenden der Gerichte verhelfen der Gerechtigkeit im täglichen Leben zum Durchbruch und schaffen Rechtssicherheit. Hierfür setzen wir uns bei unserer Arbeit tagtäglich ein - für ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben im Kanton Aargau.

Kurzfilm
Benefits
- Teilzeit (fast) immer möglich
- In der Regel rund 3 bezahlte Brückentage pro Jahr
- Bis zu 10 zusätzliche Ferientage
- Flexibles Arbeiten wie z.B. im Homeoffice
- Verschiedene Sportangebote über Mittag
- Rabatt für Mitarbeitende im Sportbereich
- Diverse Veranstaltungen und Angebote zum Thema Gesundheit
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
- Diverse Vergünstigungen, die das Portemonnaie spürbar entlasten (Beitrag ans Handyabo, Software/Hardware Rabatte und weiteres)
- Beteiligung an den Kosten von externen Weiterbildungen nach Absprache
- Förderung des lebenslangen Lernens durch vielfältige Möglichkeiten inkl. internes Bildungsangebot mit über 100 Seminaren.
- Kostenloses Beratungsangebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- "work&care": Flexible Rahmenbedingungen für die Betreuung oder Pflege von Angehörigen
- 16 Wochen Mutterschaftsurlaub mit vollem Lohn
- 2 Wochen Vaterschaftsurlaub mit vollem Lohn
- Wir übernehmen rund 60 % der PK-Beiträge
Bitte beachten Sie, dass die Anstellungsbedingungen bei gewissen Funktionen abweichen können.
Ihr Arbeitsort
Gerichte Kanton Aargau
Bezirksgericht Lenzburg
Noch Fragen?
zum Bewerbungsprozess
zur Stelle
Daniel Aeschbach, geschäftsführender Gerichtspräsident Bezirksgericht Lenzburg, 062 886 01 70
Christian Märki, geschäftsführender Gerichtspräsident Bezirksgericht Kulm, 062 768 55 55
Wir freuen uns auf Ihre Online Bewerbung bis 30. Mai 2025.