Nebenamtliche Fachrichterin / Nebenamtlicher Fachrichter Medizin
Baden
nach Vereinbarung
Ihr Arbeitsumfeld
Die Gerichte fällen tagtäglich Urteile in den verschiedensten Rechtsgebieten.
Im Fokus steht eine effiziente und bürgernahe Justiz für ein friedliches Miteinander im Kanton Aargau.
Mehr über das Bezirksgericht Baden erfahren
Spannende Aufgaben warten:
- Beurteilung von Fragestellungen im Auftrag der Bezirksgerichtspräsidentin bzw. des Bezirksgerichtspräsidenten oder der Fachrichterin bzw. des Fachrichters des Familiengerichts
- Entscheidungsfindung als Mitglied des Familiengerichts bei Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
- Durchführung von Anhörungen und Gewährung des rechtlichen Gehörs
Die Einsätze der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter erfolgen nach Bedarf und nach Vereinbarung, wobei beim konkreten Einsatz die beruflichen Hauptverpflichtungen der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter berücksichtigt werden. Der Einsatz erfolgt schwerpunktmässig im erwähnten Bezirk. Zudem kann ein Einsatz in anderen Bezirken notwendig werden. Die Entschädigung erfolgt nach dem Dekret über die Entschädigung für nebenamtliche Richterinnen und Richter.
Was Sie mitbringen:
- Schweizerisches Staatsexamen oder ein Äquivalent
- Facharzttitel Kinder- und Jugendmedizin erwünscht
- breite Berufserfahrung, bevorzugt in Kinder- und Jugendmedizin
- Zeitliche Flexibilität und Unabhängigkeit
Die Familiengerichte entscheiden im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in einem Gremium mit 3 Personen, das mit einer Gerichtspräsidentin bzw. mit einem Gerichtspräsidenten und zwei Fachrichterinnen bzw. Fachrichtern aus der Sozialen Arbeit, Psychologie oder aus einem anderen für den Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten Fachbereich besetzt ist.
Wahlbehörde für diese Funktion ist der Regierungsrat. Sie werden vom Regierungsrat für den Rest der vierjährigen Amtsperiode (1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028) gewählt. Der Einsatz als nebenamtliche Richterperson ist bis zum Erreichen des 70. Altersjahres möglich. Voraussetzungen für die Wahl sind das Schweizer Bürgerrecht und grundsätzlich der Wohnsitz im Kanton Aargau. Ausnahmen vom Wohnsitzerfordernis unterliegen der Bewilligungspflicht.
Bewerberinnen und Bewerber, welche in die engere Auswahl gelangen, werden darauf hingewiesen, dass sie Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister einzureichen haben.
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Die Gerichte fällen tagtäglich Urteile in den verschiedensten Rechtsgebieten.
Im Fokus steht eine effiziente und bürgernahe Justiz für ein friedliches Miteinander im Kanton Aargau.
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Kurzfilm
Benefits
Flexibel arbeiten
- Teilzeit (fast) immer möglich
- In der Regel rund 3 bezahlte Brückentage pro Jahr
- Bis zu 10 zusätzliche Ferientage
- Flexibles Arbeiten wie z.B. im Homeoffice
Gesund bleiben
- Verschiedene Sportangebote über Mittag
- Rabatt für Mitarbeitende im Sportbereich
- Diverse Veranstaltungen und Angebote zum Thema Gesundheit
Geldsachen
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
- Diverse Vergünstigungen, die das Portemonnaie spürbar entlasten (Beitrag ans Handyabo, Software/Hardware Rabatte und weiteres)
Vorwärtskommen
- Beteiligung an den Kosten von externen Weiterbildungen nach Absprache
- Förderung des lebenslangen Lernens durch vielfältige Möglichkeiten inkl. internes Bildungsangebot mit über 100 Seminaren.
Familienangelegenheiten
- Kostenloses Beratungsangebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- "work&care": Flexible Rahmenbedingungen für die Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Fairsichert
- 16 Wochen Mutterschaftsurlaub mit vollem Lohn
- 2 Wochen Vaterschaftsurlaub mit vollem Lohn
- Wir übernehmen rund 60 % der PK-Beiträge
Bitte beachten Sie, dass die Anstellungsbedingungen bei gewissen Funktionen abweichen können.
Ihr Arbeitsort
Gerichte Kanton Aargau
Bezirksgericht Baden
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zum Bewerbungsprozess
zur Stelle
Wir freuen uns auf Ihre Online Bewerbung bis am 30. Mai 2025.