Stimmungsbild - Kanton Aargau

"Zuerst war ich
etwas skeptisch."

Vor dem Wechsel zum Kanton hatte die Sektionsleiterin Kunden- und Servicemanagement in der Informatik Aargau noch gewisse Zweifel. "Zum Glück habe ich mir selbst ein Bild der Verwaltung gemacht. Die Aufgaben sind spannend und bieten viel Raum, mich einzubringen. Wir haben einen extrem breiten Kundenkreis, sehr engagierte Mitarbeitende und eine grosse Aufgabenvielfalt."
Anders als zuerst gedacht: Typisch Aargau.

Fachrichterin / Fachrichter Soziale Arbeit / Psychologie / Pädagogik 60%

Baden

01.10.2026

Spannende Aufgaben warten:

  • Abklärung von Gefährdungssituationen und des Unterstützungsbedarfs von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
  • Ausarbeitung und Erteilung von Abklärungsaufträgen an externe Fachstellen
  • Durchführung von Anhörungen
  • Entscheidfindung als Mitglied des interdisziplinär zusammengesetzten Familiengerichts bei Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
  • Instruktion und Beratung von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, Gemeinden, Schulen sowie anderweitigen ratsuchenden Personen/Stellen
  • Aufsicht/Controlling über die laufenden Mandate
  • Teilnahme an regionalen Arbeitsgruppen
  • Pikettdienst

Was Sie mitbringen:

  • Tertiärer Abschluss (Universität, FH oder HFS) in Sozialer Arbeit, Psychologie oder Pädagogik
  • Mehrjährige Berufserfahrung im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Weiterbildung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wünschenswert
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext und mit kommunalen Abklärungsdiensten sowie Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern
  • Fähigkeit zur Problemfokussierung bei hoher Fallbelastung
  • selbständige Arbeitsweise und persönliche Belastbarkeit

Die Familiengerichte entscheiden im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in einem Gremium mit 3 Personen, das mit einer Gerichtspräsidentin bzw. mit einem Gerichtspräsidenten und zwei Fachrichterinnen bzw. Fachrichtern aus der Sozialen Arbeit, Psychologie oder aus einem anderen für den Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten Fachbereich besetzt ist.

Wahlbehörde für diese Funktion ist der Regierungsrat. Sie werden vom Regierungsrat bis zum Ende der vierjährigen Amtsperiode (31. Dezember 2028) gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Voraussetzungen für die Wahl sind das Schweizer Bürgerrecht und der Wohnsitz bzw. die Wohnsitznahme im Kanton Aargau.

Bewerberinnen und Bewerber, welche in die engere Auswahl gelangen, werden darauf hingewiesen, dass sie Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister einzureichen haben.

Ihr Arbeitsumfeld

Die Gerichte fällen tagtäglich Urteile in den verschiedensten Rechtsgebieten.

Im Fokus steht eine effiziente und bürgernahe Justiz für ein friedliches Miteinander im Kanton Aargau.

Mehr über das Bezirksgericht Baden erfahren

#Menschen machen Zukunft - Kanton Aargau

Kurzfilm

Benefits

Benefit Icon - Kanton Aargau
Flexibel arbeiten
  • Teilzeit (fast) immer möglich
  • In der Regel rund 3 bezahlte Brückentage pro Jahr
  • Bis zu 10 zusätzliche Ferientage
  • Flexibles Arbeiten wie z.B. im Homeoffice
Benefit Icon - Kanton Aargau
Familienangelegenheiten
  • Kostenloses Beratungsangebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • "work&care": Flexible Rahmenbedingungen für die Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Benefit Icon - Kanton Aargau
Fairsichert
  • 16 Wochen Mutterschaftsurlaub mit vollem Lohn
  • 2 Wochen Vaterschaftsurlaub mit vollem Lohn
  • Wir übernehmen rund 60 % der PK-Beiträge

Bitte beachten Sie, dass die Anstellungsbedingungen bei gewissen Funktionen abweichen können.

Ihr Arbeitsort

Gerichte Kanton Aargau
Bezirksgerichte

Noch Fragen?

zum Bewerbungsprozess

Marianne Deubelbeiss
Personalverantwortliche

062 835 44 15

zur Stelle

Patrick Jegge
Gerichtspräsident

056 200 13 95

Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis 23. April 2026.