Arbeitsinspektorin / Arbeitsinspektor 60-100%
Aarau
nach Vereinbarung
unbefristet
teilweise Homeoffice möglich
Ihr Arbeitsumfeld
Im Amt für Wirtschaft und Arbeit vollziehen wir Bundesgesetze wie das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und das Arbeitsrecht (ArG). Die Hauptaufgaben bestehen in der Aufsicht über Industrie und Gewerbe hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, im Beraten und Vermitteln von Stellensuchenden und im Entrichten von Arbeitslosenentschädigungen für Anspruchsberechtigte.
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Aargau ist zuständig für den Vollzug diverser Gesetze und setzt sich insbesondere zum Schutz von Arbeitnehmenden ein.
Für den Vollzug der Bundesgesetze Arbeitsgesetz (ArG) und Unfallversicherungsgesetz (UVG) sowie die Umsetzung von Aufgaben der Eidg. Koordinationskommission EKAS suchen wir eine Verstärkung.
Mehr über das AWA erfahren
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Spannende Aufgaben warten:
- Sie führen ASA-Systemkontrollen durch und beraten Unternehmen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes.
- Sie beurteilen Gesuche für Arbeitszeitbewilligungen und geben diese frei.
- Sie führen Kontrollen und Abklärungen zu Arbeitszeitthemen durch und fordern betriebliche Unterlagen ein.
- Sie erstellen Planbegutachtungen für gewerblicher Neubauten / Umbauten.
- Sie führen abwechslungsreiche Aussendiensttätigkeiten durch und planen Ihre Einsätze eigenverantwortlich.
Was Sie mitbringen:
- Einen Abschluss als Bachelor FH oder Techniker HF mit Berufserfahrung;
- mehrjährige Praxiserfahrung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS);
- Weiterbildung zum/zur Spezialist/in ASGS mit eidg. Fachausweis oder die Bereitschaft, diese Ausbildung zu absolvieren;
- sicheres und überzeugendes Auftreten sowie sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise;
- Führerschein Kategorie B.
Ihr Arbeitsumfeld
Im Amt für Wirtschaft und Arbeit vollziehen wir Bundesgesetze wie das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und das Arbeitsrecht (ArG). Die Hauptaufgaben bestehen in der Aufsicht über Industrie und Gewerbe hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, im Beraten und Vermitteln von Stellensuchenden und im Entrichten von Arbeitslosenentschädigungen für Anspruchsberechtigte.
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Aargau ist zuständig für den Vollzug diverser Gesetze und setzt sich insbesondere zum Schutz von Arbeitnehmenden ein.
Für den Vollzug der Bundesgesetze Arbeitsgesetz (ArG) und Unfallversicherungsgesetz (UVG) sowie die Umsetzung von Aufgaben der Eidg. Koordinationskommission EKAS suchen wir eine Verstärkung.
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Amt für Wirtschaft und Arbeit

Kurzfilm
Benefits
- Teilzeit (fast) immer möglich
- In der Regel rund 3 bezahlte Brückentage pro Jahr
- Bis zu 10 zusätzliche Ferientage
- Flexibles Arbeiten wie z.B. im Homeoffice
- Beteiligung an den Kosten von externen Weiterbildungen nach Absprache
- Förderung des lebenslangen Lernens durch vielfältige Möglichkeiten inkl. internes Bildungsangebot mit über 100 Seminaren.
- 16 Wochen Mutterschaftsurlaub mit vollem Lohn
- 2 Wochen Vaterschaftsurlaub mit vollem Lohn
- Wir übernehmen rund 60 % der PK-Beiträge
Bitte beachten Sie, dass die Anstellungsbedingungen bei gewissen Funktionen abweichen können.
Ihr Arbeitsort
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Amt für Wirtschaft und Arbeit
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